Die niederländische Verwaltung besteht aus drei Ebenen: - Reich - Provinzen - Gemeinden Das Reich nimmt nationale Aufgaben wahr. Die Provinzen sind in ihrem jeweiligen Gebiet u.a. für Umweltschutz, Raumordnung, Energieversorgung, Sport und Kultur zuständig. Organe einer Provinz sind die Provinzialstaaten (das gewählte Provinzparlament), das Kollegium der Deputiertenstaaten (Exekutive) und der Kommissar der Königin (Vertreter der Krone mit Aufsichtsfunktion). Die Gemeinden sind innerhalb ihres Gebiets zuständig für Verkehr, Wohnungswesen, Sozial- und Gesundheitswesen, Sport, Kultur und Erholung. Jede Gemeinde hat einen gewählten Gemeinderat und einen Magistrat. Die Kommissare der Königin und die Bürgermeister werden von der Regierung ernannt.